KI-Kennzeichnungspflicht

KI im Unternehmen

Was muss seit August 2026 gekennzeichnet werden?

Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag angekommen, doch seit August 2026 gibt es neue Regeln. Welche KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen, wann Transparenz Pflicht ist und wann Sie nichts weiter beachten müssen, erklären wir.

KI

Künstliche Intelligenz ist aus vielen Unternehmen mittlerweile kaum noch wegzudenken. Ob für Texte, Bilder, Social-Media-Beiträge oder Kundenkommunikation, KI-Tools können im Arbeitsalltag wertvolle Unterstützung leisten. 

Seit dem 2. August 2026 gelten jedoch neue Vorschriften zur Kennzeichnung bestimmter KI-Inhalte. Wichtig dabei: Nicht alles, was mit Unterstützung von KI entsteht, muss automatisch gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung ist insbesondere dann erforderlich, wenn KI-generierte Inhalte täuschend echt wirken. Das betrifft beispielsweise realistisch wirkende Bilder, Videos oder nachgeahmte Stimmen. In solchen Fällen muss die Kennzeichnung zudem maschinenlesbar erfolgen, etwa über entsprechende Metadaten. 

Eine weitere Regelung betrifft KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, etwa Nachrichten oder politische Beiträge. Werden solche Inhalte automatisch veröffentlicht, ohne dass ein Mensch sie prüft und dafür Verantwortung übernimmt, ist eine Kennzeichnung erforderlich. Wird der Text hingegen von einer Person geprüft und freigegeben, besteht in diesem Fall grundsätzlich keine Kennzeichnungspflicht. Auch im normalen Unternehmensalltag bleibt der Einsatz von KI weiterhin problemlos möglich. Texte für Angebote, Social Media oder interne Unterlagen können weiterhin mit KI-Unterstützung erstellt werden. Entscheidend ist dabei vor allem, wie der Inhalt eingesetzt und veröffentlicht wird. 

Auch bei direkten Kundenkontakten mit KI, beispielsweise durch einen Chatbot auf der Website, kann eine Informationspflicht bestehen. Kundinnen und Kunden müssen dann erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einer Person kommunizieren. Eine kurze und transparente Information kann hier bereits ausreichen. Auch wenn keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, kann ein freiwilliger Hinweis sinnvoll sein und zusätzlich Vertrauen schaffen. Wer KI im Unternehmen einsetzt, sollte daher die neuen Regeln kennen und klare Abläufe für den Umgang mit KI-Inhalten schaffen.

Quelle: https://www.wko.at/information-consulting/werbung-marktkommunikation/kennzeichnung-und-transparenz-von-kuenstlicher-intelligenz